AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller für die Zusammenarbeit relevanten Verträge. Sie können ganz oder teilweise wegbedungen werden.

I. Auftragsbestätigung
Massgebend für Gegenstand und Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von Engineering Partners GmbH.

II. Abrechnung der Leistungen
Einmal monatlich erfolgt die Abrechnung der ausgeführten Arbeiten aufgrund der effektiv erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber begleicht die Rechnungen innert 14 Tagen ab Rechnungsstellung. Die Preise verstehen sich rein netto. Engineering Partners GmbH behält sich vor, auf überfälligen Zahlungen einen Verzugszins von 9% zu fordern.

III. Haftung und Haftungsbegrenzung
Engineering Partners GmbH haftet gegenüber dem Besteller im Rahmen der geleisteten Arbeiten. Auf unverzügliche, schriftliche Aufforde­rung des Bestellers hin, verpflichtet sich Engineering Partners GmbH zur Erbringung von den folgenden Ersatz- und Korrekturleistungen:
Die Haftung beschränkt sich auf das Ausbessern, Richtigstellen oder Neuanfertigung von Konstruktions- und Detailzeichnungen, resp. auf die Wiederholung von Berechnungsläufen oder Simulationen, sofern diese nachweisbar durch Verschulden von Engineering Partners GmbH unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt sind. Diese Garantieleistungen erbringt Engineering Partners GmbH so rasch wie möglich, die Wahl der Methode bleibt Engineering Partners GmbH vorbehalten.
Für weitere Schäden haftet Engineering Partners GmbH nur, wenn diese in vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Weise von Engineering Partners GmbH oder ihren Mitarbeitern verursacht wurden. Die Vorsätzlichkeit oder Grobfahrlässigkeit sind durch den Besteller nachzuweisen. Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, wird Haftung von Engineering Partners GmbH sowie ihrer Mitarbeiter wegbedungen. Der Besteller ist dafür verantwortlich, angemessene Massnahmen zur Schadenabwehr und Schadenminderung zu treffen.

IV. Geheimhaltung
Diskretion hat bei allen Aktivitäten von Engineering Partners GmbH erste Priorität. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, wie auch vom Besteller zur Verfügung gestellte Unterlagen, werden durch Engineering Partners GmbH vertraulich behandelt, Dritten nicht zugänglich gemacht und auch nicht anderweitig weiter verwendet.

V. Patente, Erfindungen
Engineering Partners GmbH tritt alle in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung von übertragenen Arbeiten stehenden Rechte an Erfin­dungen und Patenten stillschweigend an den Besteller ab. Alle Unterlagen gehen spätestens mit Begleichung der Rechnungen an den Besteller über.

VI. Normen und Richtlinien
Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, orientiert sich Engineering Partners GmbH an folgenden Normen und Richtlinien: 2006/95/EG Niederspannungsrichtlinien, 2004/108/EG Elektromagnetische Verträglichkeit, 2006/42/ EG Maschinenrichtlinien.

VII. Prüfung durch Sachverständige
Der Besteller, wie auch Engineering Partners GmbH sind berechtigt, auf eigene Kosten eine Prüfung der Arbeitsleistung durch Sachverständige und die Beurteilung des Befundes zu verlangen.

VIII. Uebernahme von Personal
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, keine Angestellten der Gegenpartei ohne Rücksprache in ihre Dienste zu nehmen. Sollte trotzdem ein Übertritt von Mitarbeitern von Engineering Partners GmbH zum Besteller im Rahmen von Projekten oder im Anschluss an Projekte vereinbart werden, so entschädigt der Besteller Engineering Partners GmbH mit einer einmaligen zusätzlichen Zahlung von 250 Arbeitsstunden zum vereinbarten Stundensatz. Der Zeithorizont nach Projektabschluss wird mit 6 Monaten definiert.

IX. Abbruch der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit kann von jeder Partei jederzeit, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, jeweils auf das Monatsende schriftlich gekündigt werden.  Engineering Partners GmbH verpflichtet sich, angefangene Arbeiten fertig auszuführen, sofern die Zusammenarbeit zumutbar ist. Die von Engineering Partners GmbH bis zum Abbruch der Zusammenarbeit erbrachten Leistungen werden in der Folge offen abgerechnet und haben vom Besteller beglichen zu werden.

X. Anwendbares Recht
In jedem Falle von Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, zuerst zu versuchen, durch eine offene Aussprache zu einer Lösung zu gelangen. Anwendbares Recht ist schweizerisches Recht; Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Engineering Partners GmbH.

XI. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte der vorliegenden Geschäftsbedingungen bewirkt nicht deren gesamte Unwirksamkeit.

Gültig ab: Dezember 2012
Das Urheberrecht an diesem Dokument verbleibt jederzeit bei Engineering Partners GmbH. Ohne deren schriftliche Einwilligung darf es nicht vervielfältigt oder dritten Personen, auch nicht in abgeänderter Form, ganz oder teilweise mitgeteilt, zugänglich oder nutzbar gemacht werden. Dieses Dokument ist Fabrikations- und Geschäftsgeheimnis im Sinne von OR 192 und StGB 273.